PPWR Verpackungsverordnung

Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen bedeutet

Die neue EU-Verpackungsverordnung verstehen – und strategisch richtig handeln

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) verändert die Anforderungen an Verpackungen in Europa grundlegend. Hersteller, Markeninhaber und Inverkehrbringer müssen künftig deutlich strengere Vorgaben hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Rezyklatanteil und Verpackungsminimierung erfüllen.

Für viele Unternehmen stellt sich jetzt die entscheidende Frage:
Was genau ändert sich – und wie mache ich meine Verpackungen regulatorisch zukunftssicher?

Genau hier setzen wir an.
Wir unterstützen dich dabei, deine Verpackungslösungen frühzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen – technisch, wirtschaftlich und strategisch.

Was ist die PPWR und warum ist sie so relevant?

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und wird als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren.

Das bedeutet:

  • Strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit
  • Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Verpackungsarten
  • Reduzierung unnötiger Verpackungen
  • Mehr Transparenz und Kennzeichnung
  • Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU

Unternehmen, die frühzeitig reagieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden spätere kostenintensive Umstellungen.

Was ändert sich durch die PPWR?

1. Recyclingfähigkeit wird verpflichtend bewertet

Verpackungen müssen künftig als „recyclingfähig“ klassifiziert werden. Mehrkomponentenlösungen oder schwer trennbare Materialverbunde geraten zunehmend unter Druck.

Konsequenz: Monomaterial-Lösungen gewinnen deutlich an Bedeutung.

2. Rezyklatanteile werden vorgeschrieben

Je nach Verpackungstyp sollen verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) gelten – insbesondere für Kunststoffverpackungen.

Konsequenz: Materialumstellung und Lieferkettenanpassung werden notwendig.

3. Verpackungsminimierung wird regulatorisch überprüft

Überdimensionierte Verpackungen oder unnötige Materialstärken sollen vermieden werden.

Konsequenz: Optimierung von Folienstärken, Formatgrößen und Konstruktionen.

4. Einheitliche EU-Regelungen

Statt nationaler Sonderwege gelten künftig einheitliche Vorgaben in der gesamten EU.

Konsequenz: Unternehmen mit internationaler Distribution profitieren von klareren Strukturen.

Was ändert sich nicht?

Trotz neuer Vorgaben bleiben zentrale Anforderungen unverändert:

  • Produktschutz hat weiterhin höchste Priorität
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit bleibt verpflichtend
  • Markenwirkung und Differenzierung bleiben entscheidend
  • Wirtschaftlichkeit und Maschinenkompatibilität sind weiterhin relevant

Die Herausforderung besteht darin, Regulatorik, Produktschutz und Markenstrategie in Einklang zu bringen.

Wie machen wir deine Verpackung zukunftssicher?

Wir analysieren gemeinsam:

  • Materialstruktur
  • Recyclingfähigkeit
  • Verbundaufbau
  • Rezyklatoptionen
  • Maschinentauglichkeit
  • Formatoptimierung

Auf dieser Basis entwickeln wir Lösungen, die sowohl den aktuellen Marktanforderungen als auch zukünftigen regulatorischen Entwicklungen gerecht werden.

Unser Ansatz:
Technisch fundiert. Wirtschaftlich durchdacht. Regulatorisch vorbereitet.

Unsere Lösungen für verordnungskonforme Verpackungen

Monomaterial-Beutel (PE oder PP)

Recyclingfähige Beutelstrukturen mit optimierten Barriereeigenschaften – ideal für Lebensmittel, Tiernahrung und Nahrungsergänzung.

  • Standbodenbeutel aus Monomaterial
  • Flowpacks aus recyclingfähiger PE-Struktur
  • Schlauchbeutel mit optimierter Sortierfähigkeit

C-PET Sleeves & recyclingoptimierte Etikettierung

Sleeves können Recyclingprozesse erheblich beeinflussen. Wir bieten:

  • C-PET Sleeves
  • perforierte oder leicht ablösbare Sleeve-Lösungen
  • recyclingoptimierte Materialkombinationen

Für wen ist die PPWR besonders relevant?

  • Lebensmittelhersteller
  • Tierfutterproduzenten
  • Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Kosmetikunternehmen
  • Private-Label-Produzenten
  • Verpackungseinkäufer & Nachhaltigkeitsverantwortliche

Jetzt Verpackungen strategisch zur PPWR prüfen lassen

Die PPWR ist keine kurzfristige Trendbewegung – sie verändert den Markt nachhaltig. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Stabilität, Planungssicherheit und Wettbewerbsvorteile.

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Geschäftsführer: Thomas Stumpp

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Fax: +492235 - 470 48 - 21
Technischer Service - Verpackungsmaschinen:
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Häufige Fragen zur PPWR

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Die verpflichtende Anwendung beginnt am 12. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen die neuen Vorgaben von Herstellern, Markeninhabern und Inverkehrbringern eingehalten werden.

Der Zeitplan im Überblick

  • 11. Februar 2025: Inkrafttreten der PPWR
  • 12. August 2026: Beginn der verpflichtenden Anwendung
  • Bis 2030, 2035 und 2040: schrittweise Umsetzung weiterer Anforderungen, z. B. zu Recyclingquoten, Rezyklatanteilen, Verpackungsreduktion

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Regelungen einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Verpackungen den zukünftigen Anforderungen entsprechen.

Nicht zwingend sofort – aber eine frühzeitige Analyse ist dringend empfohlen, um Investitions- und Produktionssicherheit zu gewährleisten.

Nein. Entscheidend ist die Recyclingfähigkeit gemäß zukünftiger Bewertungskriterien. Monomaterial-Lösungen haben jedoch klare Vorteile.

Nein. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle Verpackungsarten, legt aber einen besonderen Fokus auf Kunststoff.

Langfristig drohen Marktbeschränkungen oder wirtschaftliche Nachteile durch fehlende Verkehrsfähigkeit.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Anforderungen an Verpackungen in ganz Europa erheblich. Zentrale Änderungen betreffen vor allem die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die künftig nachweislich erfüllt sein muss, sowie die verbindliche Einführung von Mindest-Rezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen. Darüber hinaus werden Verpackungsminimierung und Materialeffizienz stärker kontrolliert, sodass überdimensionierte oder unnötige Verpackungen vermieden werden müssen. Auch die Kennzeichnungspflichten werden erweitert, um Transparenz für Verbraucher und Recyclingbetriebe zu erhöhen. Unternehmen, die diese Änderungen frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur Regelkonformität, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile.

Besonders betroffen von der PPWR sind Kunststoffverpackungen, Mehrschichtverbunde und Verpackungen, die schwer trennbare Materialien enthalten. Dazu zählen Standbodenbeutel, Flowpacks, Schlauchbeutel, Sleeves und Etiketten, die bisher nicht vollständig recyclingfähig waren. Auch verpackte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Tierfutter und Getränke müssen künftig die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Mindest-Rezyklatanteile erfüllen. Verpackungen, die überdimensioniert oder unnötig komplex sind, geraten ebenfalls unter regulatorischen Druck. Unternehmen sollten daher frühzeitig auf Monomateriallösungen, recyclingoptimierte Strukturen und leicht trennbare Komponenten setzen, um PPWR-konform zu bleiben.

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