Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) verändert die Anforderungen an Verpackungen in Europa grundlegend. Hersteller, Markeninhaber und Inverkehrbringer müssen künftig deutlich strengere Vorgaben hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Rezyklatanteil und Verpackungsminimierung erfüllen.
Für viele Unternehmen stellt sich jetzt die entscheidende Frage: Was genau ändert sich – und wie mache ich meine Verpackungen regulatorisch zukunftssicher?
Genau hier setzen wir an. Wir unterstützen dich dabei, deine Verpackungslösungen frühzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen – technisch, wirtschaftlich und strategisch.
Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und wird als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren.
Das bedeutet:
Unternehmen, die frühzeitig reagieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden spätere kostenintensive Umstellungen.
Verpackungen müssen künftig als „recyclingfähig“ klassifiziert werden. Mehrkomponentenlösungen oder schwer trennbare Materialverbunde geraten zunehmend unter Druck.
Konsequenz: Monomaterial-Lösungen gewinnen deutlich an Bedeutung.
Je nach Verpackungstyp sollen verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) gelten – insbesondere für Kunststoffverpackungen.
Konsequenz: Materialumstellung und Lieferkettenanpassung werden notwendig.
Überdimensionierte Verpackungen oder unnötige Materialstärken sollen vermieden werden.
Konsequenz: Optimierung von Folienstärken, Formatgrößen und Konstruktionen.
4. Einheitliche EU-Regelungen
Statt nationaler Sonderwege gelten künftig einheitliche Vorgaben in der gesamten EU.
Konsequenz: Unternehmen mit internationaler Distribution profitieren von klareren Strukturen.
Trotz neuer Vorgaben bleiben zentrale Anforderungen unverändert:
Die Herausforderung besteht darin, Regulatorik, Produktschutz und Markenstrategie in Einklang zu bringen.
Wir analysieren gemeinsam:
Auf dieser Basis entwickeln wir Lösungen, die sowohl den aktuellen Marktanforderungen als auch zukünftigen regulatorischen Entwicklungen gerecht werden.
Unser Ansatz: Technisch fundiert. Wirtschaftlich durchdacht. Regulatorisch vorbereitet.
Recyclingfähige Beutelstrukturen mit optimierten Barriereeigenschaften – ideal für Lebensmittel, Tiernahrung und Nahrungsergänzung.
Sleeves können Recyclingprozesse erheblich beeinflussen. Wir bieten:
Die PPWR ist keine kurzfristige Trendbewegung – sie verändert den Markt nachhaltig. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Stabilität, Planungssicherheit und Wettbewerbsvorteile.
tbs-pack GmbHOtto-Hahn-Allee 1 D - 50374 Erftstadt
Geschäftsführer: Thomas Stumpp
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Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Die verpflichtende Anwendung beginnt am 12. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen die neuen Vorgaben von Herstellern, Markeninhabern und Inverkehrbringern eingehalten werden.
Der Zeitplan im Überblick
Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Regelungen einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Verpackungen den zukünftigen Anforderungen entsprechen.
Nicht zwingend sofort – aber eine frühzeitige Analyse ist dringend empfohlen, um Investitions- und Produktionssicherheit zu gewährleisten.
Nein. Entscheidend ist die Recyclingfähigkeit gemäß zukünftiger Bewertungskriterien. Monomaterial-Lösungen haben jedoch klare Vorteile.
Nein. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle Verpackungsarten, legt aber einen besonderen Fokus auf Kunststoff.
Langfristig drohen Marktbeschränkungen oder wirtschaftliche Nachteile durch fehlende Verkehrsfähigkeit.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Anforderungen an Verpackungen in ganz Europa erheblich. Zentrale Änderungen betreffen vor allem die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die künftig nachweislich erfüllt sein muss, sowie die verbindliche Einführung von Mindest-Rezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen. Darüber hinaus werden Verpackungsminimierung und Materialeffizienz stärker kontrolliert, sodass überdimensionierte oder unnötige Verpackungen vermieden werden müssen. Auch die Kennzeichnungspflichten werden erweitert, um Transparenz für Verbraucher und Recyclingbetriebe zu erhöhen. Unternehmen, die diese Änderungen frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur Regelkonformität, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile.
Besonders betroffen von der PPWR sind Kunststoffverpackungen, Mehrschichtverbunde und Verpackungen, die schwer trennbare Materialien enthalten. Dazu zählen Standbodenbeutel, Flowpacks, Schlauchbeutel, Sleeves und Etiketten, die bisher nicht vollständig recyclingfähig waren. Auch verpackte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Tierfutter und Getränke müssen künftig die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Mindest-Rezyklatanteile erfüllen. Verpackungen, die überdimensioniert oder unnötig komplex sind, geraten ebenfalls unter regulatorischen Druck. Unternehmen sollten daher frühzeitig auf Monomateriallösungen, recyclingoptimierte Strukturen und leicht trennbare Komponenten setzen, um PPWR-konform zu bleiben.
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